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   OVG Schleswig-Holstein, 17.11.2015 - 1 MB 25/15   

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https://dejure.org/2015,64765
OVG Schleswig-Holstein, 17.11.2015 - 1 MB 25/15 (https://dejure.org/2015,64765)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.11.2015 - 1 MB 25/15 (https://dejure.org/2015,64765)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. November 2015 - 1 MB 25/15 (https://dejure.org/2015,64765)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2014 - 15 B 234/14

    Duldungsverpflichtung eines Mieters hinsichtlich einer an den Vermieter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.11.2015 - 1 MB 25/15
    Eine Duldungsverfügung darf indes nicht rein vorsorglich ausgesprochen werden; ein Bedarf dafür besteht nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Mieterin bzw. Untermieterin gegen den Vollzug aus "eigenem" Recht Einwände erheben wird (vgl. OVG Münster, Beschl., v. 09.04.2014, 15 B 234/14, ZMR 2014, 757 sowie Beschl. v. 22.11.2013, 2 A 923/13, BauR 2014, 1276).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 11 A 2734/93

    Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung; Transportunternehmen; Außenbereich;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.11.2015 - 1 MB 25/15
    Inhaltlich enthält sie das Gebot, die beanstandete Nutzung (einmalig) einzustellen sowie - im Sinne eines Dauerverwaltungsakts - das Verbot, eine ungenehmigte Nutzung wieder aufzunehmen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 19.12.1995, 11 A 2734/93, UPR 1996, 458).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2015 - 1 ME 118/15

    Arbeitnehmer; Arbeitnehmerunterkunft; effektive Gefahrenabwehr; Eigentümer;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.11.2015 - 1 MB 25/15
    Anzumerken ist, dass eine Inanspruchnahme des Antragstellers als Eigentümer und Vermieter nicht nur nach dem Inhalt der Unterlassungspflicht (oben 1.1), sondern auch deshalb sachgerecht ist, weil die Mieter bzw. Untermieter der betroffenen Räume der zuständigen Behörde nicht bekannt waren (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.09.2015, 1 ME 118/15, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2013 - 2 A 923/13

    Zwangsgeldfestsetzung gegen einen Grundstückseigentümer bei Verfehlungen des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.11.2015 - 1 MB 25/15
    Eine Duldungsverfügung darf indes nicht rein vorsorglich ausgesprochen werden; ein Bedarf dafür besteht nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Mieterin bzw. Untermieterin gegen den Vollzug aus "eigenem" Recht Einwände erheben wird (vgl. OVG Münster, Beschl., v. 09.04.2014, 15 B 234/14, ZMR 2014, 757 sowie Beschl. v. 22.11.2013, 2 A 923/13, BauR 2014, 1276).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1988 - 7 B 2677/88
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.11.2015 - 1 MB 25/15
    Soweit der Antragsteller (mit Hinweis auf den Beschluss des OVG Münster vom 24.11.1988, 7 B 2677/88, Juris) meint, der Antragsgegner hätte sich nicht an ihn als Eigentümer und Vermieter, sondern an die Mieterin bzw. Untermieterin halten müssen, betrifft dies die sog. Störerauswahl, die bereits im bestandskräftigen Bescheid vom 10.11.2010 erfolgt ist.
  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.2279

    (isolierte) Zwangsgeldandrohung, Vollstreckung einer bestandskräftigen

    Richtet sich die Verfügung nicht gegen den unmittelbaren Nutzer des Anwesens, sondern gegen den Eigentümer, so enthält sie darüber hinaus noch ein Handlungsgebot zum aktiven Tätigwerden, die zur Verfügung stehenden eigentumsrechtlichen oder mietvertraglichen Möglichkeiten zu ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung abzustellen (OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10 - juris Ls. 1 und Rn. 9 m.w.N.; VG München, U.v. 2.5.2011 - M 8 K 10.2456 - juris Rn. 49; Decker in: Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 76 Rn. 270 ff., insbes. Rn. 272 unter Verweis auf BayVGH vom 23.4.1975 - 124 II 70; vgl. zur Reichweite der Nutzungsuntersagung auch: OVG SH, B.v. 17.11.2015 - 1 MB 25/15 - juris Rn. 13).
  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004

    Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

    Richtet sich die Verfügung nicht gegen den unmittelbaren Nutzer des Anwesens, sondern gegen den Eigentümer, so enthält sie darüber hinaus noch ein Handlungsgebot zum aktiven Tätigwerden, die zur Verfügung stehenden eigentumsrechtlichen oder mietvertraglichen Möglichkeiten zu ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung abzustellen (OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10; VG München, U.v. 2.5.2011 - M 8 K 10.2456; Decker in: Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 76 Rn. 270 ff., insbes. Rn. 272 unter Verweis auf BayVGH vom 23.4.1975 - 124 II 70; vgl. zur Reichweite der Nutzungsuntersagung auch: OVG SH, B.v. 17.11.2015 - 1 MB 25/15).
  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.5382

    Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

    Richtet sich die Verfügung nicht gegen den unmittelbaren Nutzer des Anwesens, sondern gegen den Eigentümer, so enthält sie darüber hinaus noch ein Handlungsgebot zum aktiven Tätigwerden, die zur Verfügung stehenden eigentumsrechtlichen oder mietvertraglichen Möglichkeiten zu ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung abzustellen (OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10; VG München, U.v. 2.5.2011 - M 8 K 10.2456; Decker in: Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 76 Rn. 270 ff., insbes. Rn. 272 unter Verweis auf BayVGH vom 23.4.1975 - 124 II 70; vgl. zur Reichweite der Nutzungsuntersagung auch: OVG SH, B.v. 17.11.2015 - 1 MB 25/15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2019 - 11 A 2313/16

    Umfassen einer Unterlassungspflicht immer dann auch ein Handlungsgebot

    vgl. etwa Schl.-H. OVG, Beschluss vom 17. November 2015 - 1 MB 25/15 -, juris, Rn. 25; Mosbacher, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, Kommentar, 11. Aufl. (2017), vor §§ 6-18 VwVG Rn. 2.
  • VG München, 19.01.2017 - M 9 S 16.4695

    Polizeipflichtigkeit des Hauptmieters für Zweckentfremdung einer Wohnung durch

    Unabhängig davon, ob das Schreiben vom ... März 2016 (Bl. 376 des Behördenakts) eine taugliche Kündigungserklärung darstellte oder eventuell von vorn herein - mangels konkreter Umschreibung eines Kündigungsgrundes und mangels detaillierter Nennung der Wohneinheit - als reine Alibihandlung zu werten ist, unterließ es der Antragsteller jedenfalls im Folgenden trotz Erfolglosigkeit dieses Mittels, weitere Kündigungen auszusprechen, Räumungstitel zu erwirken und/oder Räumungsversuche zu unternehmen (vgl. BayVGH, B. v. 9.5.2016 - 12 CS 16.899 - juris; OVG SH, B. v. 17.11.2015 - 1 MB 25/15 - juris).
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